Es wurde eine Stellschraube, die
Einkommen der Anwälte, gedreht, ohne eine entsprechende Änderung
der Einkommensverhältnisse der Mandanten umzusetzen. Die Strafen
wurden ebenfalls nicht angepasst, somit ist die Finanzierbarkeit von
Anwälten durch die Mandanten nicht mehr gewährleistet.
Wenn man sich keinen Anwalt mehr
leisten kann, bzw. die Kosten für eine Verteidigung höher sind, als
die zu erwartende Strafe, wird sich ein Täter keinen Anwalt mehr
nehmen.
Die wenigsten Bürger sind in der Lage
sich selbst zu verteidigen oder wollen dies.
Demnach wird es kaum noch Prozesse
geben, das bedeutet, dass auch Staatsanwälte und Richter kaum noch
Aufgaben bekommen.
Will man dann auch diesen Berufsgruppen
die Bezahlung reduzieren oder nur noch Auftragsbezogen ermöglichen?
Schließlich kann man Argumentieren, dass das sogenannte
Paycheckfarmen durch mangelnde Arbeit verstärkt wird.
Man kann zwar davon ausgehen, dass
Pflichtverteidigungen durch den Staat bezahlt werden, allerdings ist
völlig unklar, in welcher Höhe die Leistung des Anwalts vergütet
werden soll.
Jeder kennt das Problem, dass bspw.
Kautionsrückzahlungen wochenlang nicht erfolgen, da die sogenannte
Staatskasse nicht erreichbar ist, bzw. der Aufwand, die Rückzahlung
zu ermöglichen enorm ist. Dies wird dann bei der Vergütung der
Pflichtverteidigung nicht anders sein.
Die Bürokratie ist bereits erheblich
und nimmt viel Zeit in Anspruch, durch die Änderung des
Vergütungsmodells der Anwaltschaft steigt die Bürokratie weiter an.
Es gibt keine Hinweise darauf ob
bereits Überlegungen stattgefunden haben, oder Systeme entwickelt
wurden, wie der Anwalt seinen Aufwand nachweisen und sein Einkommen
beantragen kann.
Man hat also die Vergütung gestrichen,
aber keine Alternative Möglichkeit geschaffen.
Gleichzeitig will man durch die
Änderung des Vergütungsmodells Konkurrenzkampf unter den Anwälten
anregen, sodass der Anwalt, der eine bessere Leistung zu einem
günstigeren Preis verspricht, bevorzugt beauftragt wird.
Dieser Gedanke funktioniert aber nur,
wenn der Anwalt nicht als Pflichtverteidiger beauftragt wird.
Das System ist nicht zuende gedacht.
Jeder Bürger hat das Recht auf maximal
drei Verteidiger, sollen also künftig bei jeder Strafsache drei
Pflichtverteidiger erscheinen, damit jeder Anwalt ein Einkommen
erzielen kann?
Das geht doch völlig am Grundgedanken
vorbei und kann wirklich nicht das Ziel sein.
Denkbar ist, dass die
Pflichtverteidiger die Prozesse künstlich in die Länge ziehen,
damit höhere Einkommen erzielt werden, das geht zu Lasten der zu
verteidigenden Personen.
Erneut wird sich ein Täter überlegen,
ob er nicht lieber einfach gesteht, 40 Monate Haft absitzt, anstelle
zusätzlich zur Strafe noch einen künstlich verlängerten Prozess
ertragen zu müssen, an dessen Ende die Pflichtverteidigung kaum eine
Reduktion des Strafmaßes erwirken kann, da die Strafen in fast allen
Fällen ohnehin nur in Höhe des Mindestmaßes des Strafrechts
ausgesprochen werden.
Die Wahrscheinlichkeit, dass eine
Strafe unterhalb des Mindestmaßes beschlossen wird, geht gegen Null.
Soll nun die Polizei und die
Staatsanwaltschaft künftig das zwei- oder dreifache Strafmaß
fordern, damit die Pflichtverteidigung sinnvoll ist? Darunter leiden
dann die Bürger. Die Geldstrafen des Mindestmaßes sind aktuell
sowieso schon viel zu hoch, wenn man das potenzielle Einkommen eines
Farmers als Maßstab nimmt. Kautionszahlungen sind schnell im Bereich
von 4-5 Millionen, sollen diese künftig also bei 10-15 Millionen
liegen? Wer soll das bezahlen?
Das aktuelle System muss überarbeitet
werden, da sind wir uns einig, aber wenn, dann muss das gesamte
System auf einmal geändert werden, nicht Stück für Stück. Bis die
Umsetzung vollständig erfolgt ist, gehen sicher einige Wochen ins
Land. Wie soll die Zwischenzeit gestaltet werden?
Alles in allem sind die Grundgedanken
ja richtig, aber die Umsetzung ist nicht zu Ende gedacht.
Die Änderungen sind gänzlich
Intransparent, werden nicht mit den Betroffenen besprochen, obwohl
die Fraktionen ansprechbar sind, sich mehrfach angeboten haben bei
der Umstellung mitzuwirken und sich auch in Ihrer Freizeit aufopfern
und Arbeit leisten, ohne dafür eine Vergütung zu bekommen.
Gerade die mangelnde Transparenz bei
Änderungen im System wurde seit Monaten immer wieder von Seiten der
Community angeprangert. Es wurden viele Versprechungen gemacht, dies
zu ändern, da man das Problem verstanden habe. Der Beweis des
Verständnisses bleibt jedoch aus.
Die Anwaltschaft hat sich geschlossen
beschwert, dass die Erhöhung der Vergütung aller Fraktionen mit
Ausnahme der Anwaltschaft vor wenigen Wochen sinnfrei war, da dies
unter dem Motto Inflationsbegrenzung stattgefunden hat.
Das Ergebnis war, dass die Vergütung
der Anwaltschaft mit den Worten: "Damit Ihr Ruhe gebt"
ebenfalls enorm angehoben wurde.
Man hat sich gar nicht mit der
Beschwerde beschäftigt, das Gespräch gesucht, verstanden, warum die
Beschwerde einging.
Man unterstellt, dass es den Anwälten
nur um die Paychecks geht, das ist nicht der Fall. Die Anwälte sind
daran interessiert, die Mandanten zu vertreten, arbeiten als
Idealisten und fordern nur Gleichberechtigung ein. Nicht mehr und
nicht weniger.
Das Angebot, sich zusammen zu setzen
und ein tragbares System zu erarbeiten, steht nach wie vor.
Wenn der Streik der Anwaltschaft dazu
beiträgt, Verständnis für die Missstände zu schaffen, ist das
Ziel erreicht.
BTW, wo soll man diese Diskussion führen, wenn nicht an dieser Stelle? Im RP Teil ist dies kaum möglich.