Beiträge von Jake Felton

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    §5 Geheimhaltungsgesetz


    (1) Wer ein fremdes Geheimnis, wie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis oder zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis, offenbart, das ihm als

    (a) Mediziner und die dazugehörigen Untergruppen, Apotheker, Angehörigen eines anderen Heilberufs, oder Psychologe,

    (b) Amtsträger, der Exekutive, des Marshal-Service, des Auto-Club Los Santos, des Los Santos Fire Department, der Staatsanwälte, der Richterschaft und des Einreiseamtes,

    (c) Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer,

    (d) Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von der obsersten Behörde anerkannt ist oder

    anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe von mindestens 60 Monaten und mit einer Geldstrafe von mindestens 5.000.000$ bestraft.

    (2) Den in Abs. 1 genannten Berufsgruppen stehen Mitglieder bzw. Mitarbeiter der gleichen Berufsgruppe gleich.

    (2.1) In Abs. 1 (b) Amtsträger anderen Mitgliedern einer der anderen genannten Amtsträgern gleich (z.B. ACLS darf der Exekutive ein Geheimnis weitertragen).

    (2.2) Den in Absatz 1 genannten Berufsgruppen unterliegen auch Gehilfen oder Praktikanten Geheimnisvorschriften, jedoch dürfen Gehilfen oder Praktikanten nicht von Geheimnissen erfahren, welche vor oder nach der Ausübung einem Mitarbeiter anvertraut wurden.


    NEU:

    §5 Geheimhaltungsgesetz


    (1) Wer ein fremdes Geheimnis, wie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis oder zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis, offenbart, das ihm als

    (a) Mediziner und die dazugehörigen Untergruppen, Apotheker, Angehörigen eines anderen Heilberufs, oder Psychologe,

    (b) Amtsträger, der Exekutive, des Marshal-Service, des Auto-Club Los Santos, des Los Santos Fire Department, der Staatsanwälte, der Richterschaft und des Einreiseamtes,

    (c) Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer,

    (d) Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von der obsersten Behörde anerkannt ist oder

    (e) Bankier oder Banker, die von der obsersten Behörde anerkannt,

    anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe von mindestens 60 Monaten und mit einer Geldstrafe von mindestens 5.000.000$ bestraft.

    (2) Den in Abs. 1 genannten Berufsgruppen stehen Mitglieder bzw. Mitarbeiter der gleichen Berufsgruppe gleich.

    (2.1) In Abs. 1 (b) Amtsträger anderen Mitgliedern einer der anderen genannten Amtsträgern gleich (z.B. ACLS darf der Exekutive ein Geheimnis weitertragen).

    (2.2) Den in Absatz 1 genannten Berufsgruppen unterliegen auch Gehilfen oder Praktikanten Geheimnisvorschriften, jedoch dürfen Gehilfen oder Praktikanten nicht von Geheimnissen erfahren, welche vor oder nach der Ausübung einem Mitarbeiter anvertraut wurden.