Menschenrechte Los Santos

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von Los Santos



    Die Menschenrechte in San Andreas können nur durch den Präsidenten oder das Epsilon Program angefochten oder verändert werden.



    Artikel 1 - Alle Menschen sind frei und gleich geboren.

    Artikel 2 - Jeder Mensch hat Anspruch auf dieselben Menschenrechte ohne jede Diskriminierung.

    Artikel 3 - Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit, und Sicherheit.

    Artikel 4 - Niemand soll in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

    Artikel 5 - Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

    Artikel 6 - Jeder Menschen hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.

    Artikel 7 - Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.

    Artikel 8 - Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz, wenn seine Menschenrechte verletzt sind.

    Artikel 9 - Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

    Artikel 10 - Jeder Mensch hat das Recht auf ein faires Verfahren.

    Artikel 11 - Jeder Mensch hat das Recht als unschuldig angesehen zu werden, bis seine Schuld bewiesen ist.

    Artikel 12 - Jeder Mensch hat das Recht auf Privat- und Familienleben.

    Artikel 13 - Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates sowie das Recht jedes Land zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

    Artikel 14 - Jeder Mensch hat das Recht, Asyl vor Verfolgung zu suchen.

    Artikel 15 - Heiratsfähige Männer und/oder Frauen haben das Menschenrecht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Frauen und/oder Männer haben die gleichen Menschenrechte bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung.

    Artikel 16 - Jeder Mensch hat das Recht auf Eigentum.

    Artikel 17 - Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

    Artikel 18 - Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und auf freie Meinungsäußerung.

    Artikel 19 - Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Sicherheit und auf die Verwirklichung der für seine Würde unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte.

    Artikel 20 - Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf angemessene Arbeitsbedingungen und auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit, auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, auf befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine menschenwürdige Existenz sichert sowie das Menschenrecht auf Beitritt zu Berufsvereinigungen.

    Artikel 21 - Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit.

    Artikel 22 - Jeder Mensch hat das Recht auf einen für seine Gesundheit und sein Wohlbefinden geeigneten Lebensstandard, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Betreuung und notwendige soziale Leistungen.

    Artikel 23 - Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung einschließlich unentgeltlicher und verpflichtender Grundschulbildung sowie Menschenrechtsbildung.

    Artikel 24 - Jeder Mensch hat das Recht zur Teilnahme am kulturellen Leben und zur Teilhabe am wissenschaftlichen Fortschritt sowie dem Schutz seiner wissenschaftlichen, literarischen und künstlerischen Werke.

    Artikel 25 - Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher diese Menschenrechte voll verwirklicht werden können.

    Artikel 26 - Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft.

    Artikel 27 - Kein Menschenrecht in dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, dass damit die Verletzung eines anderen Menschenrechts rechtfertigt werden kann