Ordnungswidrigkeiten
§1 Diebstahl
(1) Wer eine fremde Sache einem anderen wegnimmt, ist mit einer Geldstrafe von maximal $150.000 zu bestrafen.
§2 Hacking
(1) Wer mit dem Vorsatz sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern das Ergebnis einer automationsunterstützten Datenverarbeitung durch Eingabe oder Veränderung beeinflusst, ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 20 Monaten und einer Geldstrafe von maximal $200.000 zu bestrafen.
§3 Sachbeschädigung
(1) Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist maximal mit einer Haftstrafe von 10 Monaten und einer Geldstrafe von maximal $100.000 zu bestrafen.
§4 Unterlassung der Hilfeleistung
(1) Wer es bei einem Unglücksfall unterlässt, die zur Rettung eines Menschen offensichtlich erforderlichen Hilfe zu leisten, ist maximal mit einer Geldstrafe von $50.000 und einer Haftstrafe von maximal 15 Monate zu bestrafen.
§5 Beleidigung
(1) Wer einen anderen beschimpft, verspottet oder solche Äußerungen tätigt, ist maximal mit einer Geldstrafe von $50.000 zu bestrafen.
§6 Drohung
(1) Wer einen Anderen bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist maximal mit einer Geldstrafe von $150.000 zu bestrafen.
§7 Hausfriedensbruch
(1) Wer den Eintritt in ein Haus, eine Wohnstätte, ein Grundstück oder in Geschäftsräume mit Gewalt oder Drohung erzwingt, ist maximal mit einer Geldstrafe von 150.000 $ zu bestrafen.
§8 Widerstand gegen die Staatsgewalt
(1) Wer eine Behörde oder einen Beamten mit Gewalt, durch Drohung oder durch seine Ignoranz an einer Amtshandlung hindert, ist maximal mit einer Geldstrafe von $250.000 zu bestrafen, zusätzlich kann, gemäß UZwG § 1 Präventivhaft angewendet werden.
§9 Missbräuchlicher Notruf
(1) Wer die Notruffunktion oder die Notruf-Telefonnummer einer Behörde, ohne sich in einer Notsituation zu befinden, absichtlich verwendet, ist maximal mit einer Geldstrafe von 100.000$ zu bestrafen.
§10 Verschleierungsverbot
(1) Niemand darf an den Dienststellen der staatlichen Institute Kleidung tragen, die dazu bestimmt ist, das Gesicht bzw. die Identität zu verbergen.
(2) Wer gegen Abs. 1 verstößt, ist maximal mit einer Geldstrafe von $150.000 zu bestrafen.
(3) Das Nennen der Exekutivbeamten, bei ihren bürgerlichen Namen in der Öffentlichkeit, welche Teil einer Sondereinheit oder Sonderabteilung sind und daher verschleiert ermitteln, kann mit einer Geldstrafe von maximal $150.000 geahndet.
§11 Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit einer Geldstrafe von maximal 100.000$ bestraft.
§12 Identitätsfeststellung
(1) Jeder Bürger dieses Staates ist Ausweispflichtig gegenüber den Staatsdienern.
(2) Sollte die Identität nicht festgestellt werden können, ist die Person bis zur Ermittlung der Identität Festzusetzen bzw. in Untersuchungshaft und mit einer Geldstrafe von maximal 100.000$ zu bestrafen.
(3) Bei Beamten im Dienst ersetzt die Dienstmarke den Ausweis.
(4) Sollte ein eingereister Bürger länger als drei Wochen den Stempel “Probebürger” besitzen, so ist er mit einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer Geldstrafe von 75.000$. Zudem ist dieser Bürger dazu verpflichtet, sich anschließend binnen zwei Tagen einen Termin schriftlich beim Einreiseamt zu machen.
(4.1) Sollte dieser Bürger bei der nächsten Kontrolle immer noch den “Probebürger” Stempel besitzen, so verdoppelt sich jedes Mal das Strafmaß.
§13 Hausfriedensbruch/unbefugtes Betreten von Sperrbezirke
(1) Unbefugtes Betreten von Sperrbezirken, oder wer sich unerlaubt auf Privatgelände bewegt ist mit einer maximal Geldstrafe von $150.000 zu bestrafen,
Als Sperrbezirke gelten in diesem Staate,
(a) JVA,
(b) Human Labs,
(c) Militärgelände,
(d) alle Bereiche der Polizeidienststellen, außer dem Foyer*,
(e) alle Bereiche des Krankenhauses, außer dem Foyer*,
(f) alle Bereiche des Einreiseamtes, außer dem Foyer*,
(g) FiB Gebäude,
(h) SWAT-Gelände.
* Der Bereich hinter dem Tresen gilt auch als Sperrbezirk